Für viele von Euch steht in diesem Jahr die Anmeldung an einer Grundschule für das Schuljahr
2024/2025 an und damit auch die Frage, an welcher Grundschule Ihr Eure Kinder anmelden möchtet.
Wir haben für Euch eine Liste mit allen Grundschulen im Klever Stadtgebiet erstellt und die
jeweiligen Websites verlinkt; dort findet Ihr weitere Informationen zu den einzelnen Grundschulen
und auch zum Betreuungsangebot.

Vorab möchten wir Euch noch ein paar Information zum Thema „Schulanmeldung“ mit auf den Weg geben:
- Der „Stichtag“ für die Schulpflicht ist der 30. September. D.h. alle Kinder, die am 30.09. das sechste Lebensjahr vollenden (= Ihren sechsten Geburtstag feiern), werden zum 01. August des gleichen Kalenderjahres schulpflichtig. Ist Euer Kind also zwischen dem 01.10.2017 und dem 30.09.2018 geboren, wird es zum 01.08.2024 schulpflichtig.
- Kinder, die nach dem 30. September geboren wurden, können auf Antrag der Eltern trotzdem zum 01. August in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die entsprechende Schulfähigkeit besitzen. Die Entscheidung, ob ein Kind schulfähig ist, trifft die Schulleitung; vorab wird ein schulärztliches Gutachten erstellt und an die Schulleitung weitergeleitet.
- Auf Grund von erheblichen körperlichen Beeinträchtigungen können schulpflichtige Kinder noch ein Jahr zurückgestellt werden. Auch in diesem Fall trifft die Schulleitung die Entscheidung, ob das Kind schulfähig ist oder nicht. Hierzu werden die Eltern angehört und ebenfalls ein schulärztliches Gutachten erstellt.
- Sollte Euer Kind nächstes Jahr schulpflichtig werden, erhaltet Ihr von der Stadt Kleve rechtzeitig eine persönliche Einladung.
- Die Anmeldetermine an den Grundschulen müssen vor dem 15. November eines Jahres stattfinden. D.h. die Anmeldungen für das kommende Schuljahr 2024/2025 müssen vor dem 15.11.2023 erfolgt sein.
- Euer Kind hat gemäß § 46 Schulgesetz NRW einen Anspruch auf die Aufnahme in der Grundschule, die Eurem Wohnort am nächsten gelegen ist („Kurze Beine, kurze Wege“). Bei Anmeldeüberhang findet ein Auswahlverfahren statt. Hier trifft die Schulleitung die Entscheidung darüber, welche Kinder an dieser Schule aufgenommen werden und wer eine Absage erhält. Die Kriterien hierfür sind in der „Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule – AO-GS)“ vom 23.03.2005 festgelegt https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?bes_id=7748&aufgehoben=N&det_id=595460&anw_nr=2&menu=0&sg=0.
- Die Kriterien des Auswahlverfahrens sind z. B. ob Geschwisterkinder bereits diese Schule besuchen und welche Entfernung zwischen Wohnort und Schule liegt.
- Für Bekenntnisgrundschulen gibt es eine zusätzliche Regelung:
Kinder, die dem Bekenntnis angehören, haben bei der Aufnahme zwingend Vorrang gegenüber anderen Kindern. - Sollte Euer Kind nicht an Eurer Wunsch-Grundschule aufgenommen werden können, erhaltet Ihr darüber eine Information von der Schulleitung.
- Haben alle Kinder im Klever Stadtgebiet einen Platz an einer Grundschule bekommen und sind die Schuleingangsuntersuchungen durchgeführt sowie die Verfahren zur Überprüfung eines sonderpädagogischen Bedarfs (AO-SF-Verfahren) abgeschlossen worden, versenden alle Schulleitungen gleichzeitig die entsprechenden Aufnahmebescheide.
- Beim AO-SF-Verfahren (= Ausbildungsordnung Sonderpädagogischer Förderung) wird festgestellt, ob Euer Kind eine besondere Förderung oder Unterstützung erhalten kann, wenn es z. B. beim Lernen oder beim sozialen Miteinander Schwierigkeiten hat oder anderweitig eingeschränkt ist (körperlich-motorisch, geistig, beim Hören, Sprechen oder Sehen).
- Der Antrag für ein AO-SF-Verfahren wird i. d. R. von Eltern und Schulleitung gemeinsam gestellt.
- Weitere Information zum Ablauf des AO-SF-Verfahren erhalten Ihr direkt bei der Stadt Kleve. Falls Ihr Euch vorab informieren möchtet, könnt Ihr dies hier tun: https://www.foerderzentrum-kleve.de/diagnostik-und-beratung
Solltet Ihr für Euer Kind eine Betreuungsmöglichkeit seitens der Schule benötigen, denkt bitte daran, hierfür eine separate Anmeldung auszufüllen, denn: Die Schulanmeldung beinhaltet nicht automatisch auch eine Anmeldung für die Schulkindbetreuung (hierbei spielt es keine Rolle, welches Betreuungsangebot Ihr in Anspruch nehmen wollt).